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04.02.2021
Geheimdienstpraxis

Freifahrtschein für Geheimdienst

Anschlag auf dem Breitscheidplatz: Geheimdienstmann muss nicht aussagen. Verfassungsgericht sieht einmal mehr »Staatswohlgefährdung«

Von Markus Bernhardt
Obwohl Mitarbeiter der sogenannten Verfassungsschutzbehörden regelmäßig in politisch motivierte Verbrechen wie etwa die Mordserie des »NSU« verstrickt sind, müssen sich die Inlandsgeheimdienste nur äußerst selten dazu erklären. So nun auch im Fall des Anschlags auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz im Jahr 2016. Damals, am 19. Dezember 2016, steuerte nach Angaben der Ermittlungsbehörden der Islamist und Kleinkriminelle Anis Amri einen Lkw auf den star...

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