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22.01.2021
Selbstbestimmungsrecht

Kämpferisch trotz Verurteilung

Revision abgelehnt. Ärztin zieht wegen »Werbens« für Schwangerschaftsabbruch vor Verfassungsgericht

Von Gitta Düperthal
Die Gießener Ärztin Kristina Hänel und ihre sie zahlreich Unterstützenden gehen den nächsten Schritt gegen das Verbot vermeintlicher Werbung für Schwangerschaftsabbrüche. Hänel wird Verfassungsbeschwerde einlegen. Im November 2017 wurde sie zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie auf ihrer Webseite darüber informierte, dass und wie sie Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Ihre Verurteilung löste damals eine bundesweite Debatte um den Paragraphen 219 a aus, der dies...

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