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02.09.2003

Kampf gegen deutsche Apartheid

Flüchtling aus Kamerun will Bewegungsfreiheit notfalls vor Bundesverfassungsgericht durchsetzen

Von Reimar Paul
Dem 1998 mit Frau und Tochter aus Kamerun geflohenen Cornelius Yufanyi wird in Deutschland eine Straftat zur Last gelegt, die gebürtige Deutsche nicht begehen können. Er reiste ohne offizielle Erlaubnis und verstieß damit gegen die sogenannte Residenzpflicht. Die im Asylverfahrensgesetz festgeschriebe Regelung besagt, daß Flüchtlinge während ihres Asylverfahrens den Bereich der für sie zuständigen Ausländerbehörde, eine Gemeinde oder ein Landkreis, nicht ohne schrif...

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