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26.08.2003

Verfassungsbeschwerde zu Distomo-Urteil

Hinterbliebene von Opfern des SS-Massakers in dem griechischen Ort fechten Gerichtsentscheid an

Der Rechtsstreit um Schadensersatzansprüche wegen des Massakers der Waffen-SS im Juni 1944 im griechischen Dorf Distomo geht in die nächste Instanz. Vier Hinterbliebene von Opfern haben vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde eingelegt. Wie ihr Hamburger Rechtsanwalt Martin Klingner am Montag mitteilte, wehren sich Argyris Sfountouris, Chryssoula Tzatha, Astero Liaskou und Kondylia Sfountouri gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 26. Jun...

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