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10.12.2020 / Inland / Seite 4

Rundfunkbeitrag Fall für die Justiz

Nach Rückzieher von Sachsen-Anhalt wollen Sendeanstalten Verfassungsbeschwerde einreichen

Kristian Stemmler

Im Streit um die Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent auf pauschal 18,36 Euro pro Haushalt zum 1. Januar 2021 sind jetzt die Juristen am Zug. Noch am Dienstag kündigten die Anstalten der ARD, das ZDF und das Deutschlandradio unabhängig voneinander an, als Reaktion auf die Blockade der Erhöhung durch Sachsen-Anhalt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anzurufen. Am Dienstag vormittag war bekanntgeworden, Artikel-Länge: 3225 Zeichen

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