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12.11.2020

Aus Leserbriefen an die Redaktion

Böses ErwachenZu jW vom 3.11.: »Kurzarbeit für Millionen«Das Kurzarbeitergeld wird zwar steuerfrei gewährt. Es unterliegt jedoch durch den sogenannten Progressionsvorbehalt einem (erhöhten) besonderen Steuersatz. Das Jahr 2021 wird Millionen Beziehern dieser Lohnersatzleistung ein böses Erwachen bescheren: 1. Sie sind, wenn der Bezug über 410 Euro liegt, gegenüber dem Finanzamt steuererklärungspflichtig, und 2. werden sie mit einer Steuernachforderung konfrontiert (...

Artikel-Länge: 5939 Zeichen

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