09.08.2003
Die neue Constantin
Mit der bayrischen Filmförderung ins Internet
Von Katharina Rosskopf
Seit dem 1. August verhindert die sogenannte Urheberrechtsnovelle daß der freie Bürger eine Zwangsabgabe an die Unterhaltungsindustrie verweigert. Brennen und Kopieren, vor allem die Verbreitung komprimierter Musikdateien via Internet fallen zu Gunsten der notleidenden Konzerne Bertelsmann, EMI und Warner unter den Strafkatalog des Ermächtigungsgesetzes zur alleinigen Aneignung künstlerischen Eigentums durch die Verwertungsindustrie. Bereits im April hatte die GEMA,...
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