Zum Inhalt der Seite
07.08.2003

Notwehr »niederer Beweggrund«

Berlin: Journalist erhielt 18 Monate Haft, weil er sich gegen vier angreifende Neonazis verteidigte

Von Bertha Setzer
Sich gegen Gewalt von Neonazis zur Wehr zur setzen, gilt nach bundesdeutschem Recht offenbar als Vergehen aus »niederen Beweggründen« Am vergangenen Montag verwarf das Berliner Landgericht nach insgesamt zehn Verhandlungstagen die Revision des Pressefotografen Christian J., der im Dezember 2002 zu zwei Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden war (siehe jW vom 19. Juni). Er war im Oktober 2001 beim Fotografieren am S-Bahnhof Grünau im Südosten Berli...

Artikel-Länge: 2926 Zeichen

Damit unabhängiger Journalismus weiter möglich bleibt: Unterstützen Sie die junge Welt mit einem Abonnement und erhalten Sie Zugang zu allen Analysen, Reportagen und Kommentaren.

Dein Abo zählt!

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90