07.08.2003
Notwehr »niederer Beweggrund«
Berlin: Journalist erhielt 18 Monate Haft, weil er sich gegen vier angreifende Neonazis verteidigte
Von Bertha Setzer
Sich gegen Gewalt von Neonazis zur Wehr zur setzen, gilt nach bundesdeutschem Recht offenbar als Vergehen aus »niederen Beweggründen« Am vergangenen Montag verwarf das Berliner Landgericht nach insgesamt zehn Verhandlungstagen die Revision des Pressefotografen Christian J., der im Dezember 2002 zu zwei Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden war (siehe jW vom 19. Juni). Er war im Oktober 2001 beim Fotografieren am S-Bahnhof Grünau im Südosten Berli...
Artikel-Länge: 2926 Zeichen


