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17.10.2020
Hartz IV

Kein Bonus für Arme

Jobcenter betrachtet Gutschrift beim Wechsel des Stromanbieters als Einkommen

Von Susan Bonath
Wenn Reiche Millionen scheffeln, schaut der deutsche Rechtsstaat gerne nicht so genau hin. Anders bei den Ärmsten: Zweieinhalb Jahre lang kämpfte sich ein Ehepaar im Hartz-IV-Bezug durch die gerichtlichen Instanzen – wegen einer Stromgutschrift von 242 Euro. Vor dem Bundessozialgericht (BSG) sind die beiden Ende vergangener Woche gescheitert. Das Jobcenter im Märkischen Kreis in Nordrhein-Westfalen habe den Betrag zu Recht als Einkommen betrachtet und von der Leistu...

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