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26.09.2020
Coronakrise

Leere Versprechen

Vor allem Kleinunternehmer werden um Coronasoforthilfen gebracht – das Gesetz der Bundesregierung macht es möglich

Von Susan Bonath
Ordnet das Gesundheitsamt während der Coronapandemie für einen Beschäftigten Quarantäne an, darf er nicht arbeiten. Dann, so informieren Bundesinnen- und -gesundheitsministerium auf ihren Webseiten, müsse er seinen Lohn auch erhalten, wenn er nicht krank ist. Dem Unternehmer würden »die ausgezahlten Beträge auf Antrag von der zuständigen Behörde erstattet«. Zu Beginn der Coronakrise hatte Innenminister Horst Seehofer (CSU) Unternehmern und ihren Beschäftigten verspr...

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