24.07.2003
Deutsch schwätze und schreibe
Stuttgarter Ausländerbehörde verlangt deutsche Schriftkenntnisse bei Einbürgerungswilligen
Von Martin Höxtermann
Erneut hat das Stuttgarter Verwaltungsgericht die hohen Hürden kritisiert, die Baden-Württemberg Migrantinnen und Migranten auferlegt, die sich einbürgern lassen wollen. Gute mündliche Sprachkenntnisse können genügen, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben, befand Richter Albrecht Keim am Dienstag. Schriftliche Sprachkenntnisse seien ausreichend, wenn sich der Bewerber in seinem Lebensumfeld zurechtfinden könne.
Geklagt hatte ein 40jähriger Türke aus Stu...
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