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23.07.2003

Videoüberwachung gebilligt

Baden-Württembergs Verwaltungsgerichtshof: In Mannheim dürfen öffentliche Plätze gefilmt werden

Von Martin Höxtermann
Mannheims Polizei darf auch weiterhin Straßen und Plätze per Video überwachen, sofern es sich um sogenannte »Kriminalitätsschwerpunkte« handelt. Dies hat der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH), der sich als erstes Oberverwaltungsgericht in der BRD mit dem Thema Videoüberwachung beschäftigt hat, am Montag in einem Grundsatzurteil mit bundesweiter Pilotwirkung entschieden. Der Paragraph 21 des baden-württembergischen Polizeigesetzes, der es erlaubt, »...

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