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18.07.2003

Atomkraftgegner abgehört

Bundesanwaltschaft beendete fünfjähriges Verfahren wegen »Bildung einer terroristischen Vereinigung«

Von Leif Allendorf
Sang- und klanglos endete diese Woche ein Verfahren der Bundesanwaltschaft gegen Atomkraftgegner aus Berlin, Bremen, Hamburg und dem Wendland. Die Behörde hatte wegen Paragraph 129a (»Bildung einer terroristischen Vereinigung«) ermittelt. In den vergangenen fünf Jahren hatten neun Staatsanwälte, etwa 100 Beamte des Bundeskriminalamtes sowie weitere 200 Polizisten aus verschiedenen Bundesländern umfangreiche Observationen und Telefonüberwachungen durchgeführt sowie W...

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