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25.06.2020
Marktmacht

Stoppzeichen für Facebook

BGH: Onlinekonzern darf Daten mehrerer Dienste nicht zusammenführen

Facebook muss die umfassende Sammlung von Daten seiner Nutzer vorerst stoppen. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Dienstag eine Verbotsverfügung des Bundeskartellamts. Die Begründung der Aufsichtsbehörde, der Betreiber des weltweit größten »sozialen« Netzwerks missbrauche seine marktbeherrschende Stellung, sei nicht zu beanstanden, so der BGH in seiner Eilentscheidung. »Es bestehen weder ernsthafte Zweifel an der marktbeherrschenden Stellung von Facebook auf ...

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