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06.06.2020
NSU-Prozess

Engagiert für Mandantin wider Willen

Zschäpe-Verteidiger: Urteilsbegründung im Widerspruch zur Rechtsprechung des BGH

Einer der Verteidiger von Beate Zschäpe, mit denen die Hauptangeklagte in der zweiten Hälfte des Münchner NSU-Prozesses nicht mehr geredet haben soll, nachdem sie ihnen im Sommer 2015 das Vertrauen entzogen hatte, legt sich nach gescheiterten Entpflichtungsanträgen für seine Mandantin ins Zeug. Die Argumentation des Gerichts zur Mittäterschaft der heute 45jährigen bei den Morden und Anschlägen des NSU stehe in Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des Bundesgeric...

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