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26.06.2003

Erfolg für Verteidiger der Bodenreform

Europäischer Gerichtshof nimmt Beschwerde gegen Enteignungen in Ostdeutschland an

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg hat eine Musterbeschwerde gegen die Enteignung eines ostdeutschen Geschwisterpaares durch das Gesetz zur »Abwicklung der Bodenreform« für zulässig erklärt. Wie Beate Grün, Rechtsanwältin und Privatdozentin an der Universität Erlangen-Nürnberg und Vertreterin der Beschwerdeführer, jetzt mitteilte, wird der Gerichtshof den Fall bereits am 18. September mündlich verhandeln. Hinter der Beschwerde stehen Ini...

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