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14.05.2020
Armutspolitik in der BRD

Hohe Hürden für Coronahilfe

Schwammige Regeln: Jobcenter dürfen weiter entscheiden, ob sie Soforthilfen und Vermögen anrechnen

Von Susan Bonath
Mit der Wirtschaftskrise rollt eine Pleitewelle von Freiberuflern und Kleinstunternehmern übers Land. Wer sich bisher am Rand des Existenzminimums bewegt hat, steht schnell vor dem Nichts. Dieser Klientel versprach die Bundesregierung, die Vermögensprüfung bei Hartz IV zunächst bis zum 30. Juni auszusetzen. Coronabeihilfen bis zu 15.000 Euro, die Betroffene noch bis Ende Mai beantragen können, sollen demnach auch nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden. Doch...

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