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20.06.2003

Vermieter triumphierten

Bundesgerichtshof: Kündigungsfristen alter Mietverträge bleiben trotz neuer Gesetzlichkeit gültig

Trotz der seit September 2001 verkürzten Kündigungsfrist für Mieter bleiben die in Altverträgen enthaltenen ungünstigen längeren Fristen gültig. Dies hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Der Deutsche Mieterbund zeigte sich enttäuscht und forderte Nachbesserungen vom Gesetzgeber. Die neue Drei-Monats-Frist müsse gelten, egal wann der Vertrag abgeschlossen worden sei und wie lange das Mietverhältnis bestanden habe. Eine Sprecherin des Bundesjustizmin...

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