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02.05.2020
Maßnahmen gegen Coronapandemie

»Einmal wurde eine Taucherbrille benutzt«

Absurd und bedrohlich: Gefangene in U-Haft sollen in Schleswig-Holstein mit allerlei Schutzvorrichtungen vor Gericht erscheinen. Ein Gespräch mit Alexander Hoffmann

Interview: Martin Dolzer
In Schleswig-Holstein müssen Beschuldigte, die sich in U-Haft befinden, aufgrund einer Sonderverordnung zur Coronapandemie vor Gericht mit Infektionsschutz erscheinen. Was genau wurde angeordnet? Das Justizministerium hat Regeln für die Vorführung von inhaftierten Gefangenen zu Gerichtsverhandlungen festgelegt, anscheinend nach Absprache mit Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten. Die Gefangenen sollen nun durchgehend mit Verlassen der Anstalt b...

Artikel-Länge: 4107 Zeichen

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