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20.06.2003

Bundesregierung verweigert Beitritt

Am 1. Juli tritt die UNO-Wanderarbeiterkonvention in Kraft

Von Albrecht Kieser
Am 1. Juli 2003 tritt eine UNO-Konvention in Kraft, die Migranten weltweit gegen Ungleichbehandlung und besondere Formen der Ausbeutung schützen soll. Nach Ansicht des Europäischen Gewerkschaftsbundes und auch des DGB ist diese »Konvention für die Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familien« ein Fortschritt, weil die Globalisierung die Grenzen der nationalen Arbeitsmärkte zunehmend durchlässig gemacht habe. Volker Roßocha, Referatsleiter der Abteilung für int...

Artikel-Länge: 3050 Zeichen

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