14.06.2003
Sondergerichtsbarkeit
Der Justizminister der DDR vor Gericht: Max Fechner und der 17. Juni
Von Norbert Podewin
Der 17. Juni 1953 war gerade überstanden – auch dank des Ausnahmezustandes der Sowjetarmee in 167 von 217 Kreisen der DDR – da erschien am 30. Juni im Zentralorgan der SED Neues Deutschland ein Interview mit dem DDR-Justizminister Max Fechner. Auf die Frage nach möglicher Aburteilung von Schuldigen durch Sondergerichte erklärte Fechner definitiv, »die Verfahren werden vor den ordentlichen Gerichten durchgeführt. Die Verhandlungen sind öffentlich.« Und auf die Zusatz...
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