20.03.2020
Geschäftsmodell Steuerhinterziehung
Auf freiem Fuß
Steuerbetrüger kommen mit Bewährungsstrafen davon. Gericht stellt klar: »Cum-Ex« ist strafbar. Prozessflut erwartet
Von Steffen Stierle
Der erste strafrechtliche Prozess im Zusammenhang mit dem »Cum-Ex«-Steuerdiebstahl endete am Mittwoch vor dem Landgericht Bonn mit Bewährungsstrafen. Die beiden angeklagten Bankster wurden zu 22 beziehungsweise zwölf Monaten Haft verurteilt, bleiben aber auf freiem Fuß. Fest steht mit dem Urteil aber auch: Der Griff in die Staatskasse war eine Straftat. Das Verfahren in Bonn gilt als Präzedenzfall für die weitere juristische Aufarbeitung. Derzeit warten noch rund 60...
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