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26.02.2020
Sanktionen im SGB-II-Bezug

Oft sinnlos

Studie: Denkfabrik der Arbeitsagentur bemängelt die Eingliederungs­­vereinbarungen für Hartz-IV-Bezieher

Von Susan Bonath
Um das Existenzminimum zu erhalten, müssen sich Hartz-IV-Bezieher an Auflagen halten. Sie dürfen beispielsweise an Werktagen den wohnortnahen Bereich nicht ohne Erlaubnis des Jobcenters verlassen, sollen eine bestimmte Anzahl an Bewerbungen nachweisen oder an diversen Maßnahmen teilnehmen. All das regelt eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung (EGV), die jedes Jobcenter mit seinen Klienten abschließen soll. Sozialverbände kritisieren die Praxis seit Jahren, auch ...

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