14.02.2020
Sozialversicherungsbeiträge
Freischaffend und ausgebeutet
Deutsche Rentenversicherung: Goethe-Institut darf weiter auf billige Honorarlehrkräfte setzen
Von Ralf Wurzbacher
Anfang 2017 schien der Fall klar zu sein. Damals machte die Deutsche Rentenversicherung (DRV) die unmissverständliche Ansage, nahezu alle Honorarkräfte, die das Goethe-Institut hierzulande als Sprachlehrer für sich arbeiten lässt, seien Scheinselbständige. Entsprechend habe es ihr De-facto-»Arbeitgeber« jahrelang versäumt, Sozialversicherungsbeiträge für sie abzuführen. Das hatte gesessen: Von heute auf morgen wurden Hunderte Dozenten an den 13 deutschen Standorten ...
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