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27.05.2003

Faustrecht statt Mietrecht

Berlin: Bewährungsstrafe für Hauseigentümer, der Mieterin mit Gewalt zur Kündigung zwingen wollte

Von Christian Linde
Beleidigung, Körperverletzung und Nötigung gehören zu den Delikten, die von der Justiz inzwischen im Akkord abgearbeitet werden. Nur manchmal werden sie über Gerichtsverfahren öffentlich wahrgenommen, in denen der Angeklagte berüchtigt oder ein Verteidiger berühmt ist. Am 22. Mai war vor dem Kriminalgericht in Berlin-Moabit beides der Fall. Dort mußte sich ein Hauseigentümer aus Prenzlauer Berg verantworten, weil er eine Mieterin mit Schlägen zur Kündigung gezwungen...

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