Zum Inhalt der Seite
30.01.2020
Kurdistan

Freispruch für Guerilla

Brüsseler Gericht bestätigt: Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) keine Terrororganisation

Von Nick Brauns
Die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) ist keine »terroristische Organisation«, sondern eine Partei in einem innerstaatlichen bewaffneten Konflikt, und kann daher nicht durch das nationale Antiterrorgesetz verurteilt werden. Diese bereits im vergangenen Jahr vom belgischen Revisionsgericht getroffene Entscheidung wurde am Dienstag endgültig und für alle beteiligten Verfahrensparteien bindend vom Kassationshof in Brüssel bestätigt. Hintergrund war ein Verfahren gegen ru...

Artikel-Länge: 4038 Zeichen

Lesen Sie 10 Wochen lang alle Inhalte der Tageszeitung junge Welt für nur 10 Euro. Das Aktionsabo endet automatisch nach Ablauf und muss nicht gekündigt werden.

Dein Abo zählt!

Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90