30.01.2020
Kurdistan
Freispruch für Guerilla
Brüsseler Gericht bestätigt: Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) keine Terrororganisation
Von Nick Brauns
Die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) ist keine »terroristische Organisation«, sondern eine Partei in einem innerstaatlichen bewaffneten Konflikt, und kann daher nicht durch das nationale Antiterrorgesetz verurteilt werden. Diese bereits im vergangenen Jahr vom belgischen Revisionsgericht getroffene Entscheidung wurde am Dienstag endgültig und für alle beteiligten Verfahrensparteien bindend vom Kassationshof in Brüssel bestätigt. Hintergrund war ein Verfahren gegen ru...
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