22.01.2020
Hartz-IV-Sanktionen
»Leistungsgedanken« à la Schröder
Hohe Hartz-IV-Sanktionen sind verfassungswidrig. Verantwortliche wollen sie dennoch erhalten
Von Susan Bonath
Viereinhalb Jahre nach dem Eingang einer Beschlussvorlage des Sozialgerichts Gotha hatten sich die Bundesverfassungsrichter am 5. November 2019 zu einem Urteil zu den Hartz-IV-Sanktionen aufgerafft. Seither dürfen Jobcenter unbotmäßigen »Klienten« die Bezüge um maximal 30 Prozent kürzen, alles andere wäre offiziell verfassungswidrig. Die jüngste Statistik zu den Vollsanktionen für den Monat September 2019, welche die Bundesagentur für Arbeit (BA) am 10. Januar veröf...
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