17.01.2020
Verfassungsrichter gefragt
»Es gibt Gegenwind«
Paragraph 219 a: Verurteilte Ärztin blickt auf anstrengende Jahre zurück, sieht aber Mehrheit der Bevölkerung auf ihrer Seite. Ein Gespräch mit Kristina Hänel
Von Gitta Düperthal
Weil Sie als Ärztin auf Ihrer Webseite über Schwangerschaftsabbrüche informieren, wurden Sie 2017 wegen Verstoßes gegen Paragraph 219 a des Strafgesetzbuches zu einer Geldstrafe verurteilt, im Berufungsprozess am 12. Dezember vor dem Landgericht in Gießen erneut. Was sagt das aus Ihrer Sicht über Politik und Justiz in diesem Land? Es zeigt, dass die Gerichte bestehende Gesetze anwenden: mehr oder weniger. Im Berufungsprozess war spürbar, dass weder der Staatsanwalt ...
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