17.05.2003
Blockade bleibt straffrei
Frankfurt/Main: Ermittlungen wegen Aktion an der US-Airbase eingestellt
Von Thomas Klein
Keine weiteren Konsequenzen hat die am 17.Januar diesen Jahres vor der US-Airbase Rhein-Main durchgeführte Sitzblockade. »In dem Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen gemeinschaftlich begangenem Hausfriedensbruch in Tateinheit mit versuchter Nötigung wird nach § 153 Absatz 1 der Strafprozeßordung von der Verfolgung abgesehen«, heißt es in einem Schreiben der Frankfurter Staatsanwaltschaft an alle namentlich festgestellten Teilnehmer der Antikriegsblockade, darunter...
Artikel-Länge: 1995 Zeichen


