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17.05.2003

Blockade bleibt straffrei

Frankfurt/Main: Ermittlungen wegen Aktion an der US-Airbase eingestellt

Von Thomas Klein
Keine weiteren Konsequenzen hat die am 17.Januar diesen Jahres vor der US-Airbase Rhein-Main durchgeführte Sitzblockade. »In dem Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen gemeinschaftlich begangenem Hausfriedensbruch in Tateinheit mit versuchter Nötigung wird nach § 153 Absatz 1 der Strafprozeßordung von der Verfolgung abgesehen«, heißt es in einem Schreiben der Frankfurter Staatsanwaltschaft an alle namentlich festgestellten Teilnehmer der Antikriegsblockade, darunter...

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