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11.01.2020
Für die Miete zu wenig

Behörde prellt Bedürftige

Thüringen: Jobcenter Mühlhausen ignorierte ein Jahr lang rechtliche Vorgaben. Nun muss es Strafe zahlen

Von Susan Bonath
Weil das Jobcenter im thüringischen Unstrut-Hainich-Kreis ein Jahr lang gegen Auflagen des Bundessozialgerichts (BSG) verstoßen hat, muss es nicht nur neun Klägern rückwirkend Wohnkosten plus Zinsen nachzahlen, sondern 2.400 Euro Missbrauchsgebühren an die Staatskasse abführen. Dazu verurteilt wurde die Behörde in Mühlhausen Anfang Januar vom Sozialgericht Nordhausen. Dieses sprach gegenüber lokalen Medien von einem »selten praktizierten Vorgang«. Eine Berufung sei ...

Artikel-Länge: 3534 Zeichen

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