24.12.2019
»Zentrum Automobil«
Rassismus bleibt Kündigungsgrund
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg bestätigt Entlassung wegen Beleidigung erneut
Von Ursel Beck, Stuttgart
Im Fall der Kündigung zweier Daimler-Beschäftigter wegen rassistischer Beleidigung kam es letzten Donnerstag zu einem weiteren Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg. Wie schon im ersten Prozess am 5. Dezember (jW berichtete) wurde die außerordentliche fristlose Entlassung eines 58jährigen, der einen Kollegen monatelang rassistisch beleidigt hatte, gerichtlich bestätigt. Der Gekündigte hatte, wie sein 46 Jahre alter Mittäter, über Monate W...
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