20.12.2019
Keine Rechtssicherheit
Ärztin zieht vor Verfassungsgericht
Berliner Gynäkologin wehrt sich gegen Verurteilung nach Paragraph 219 a
Die Berliner Frauenärztin Bettina Gaber, die wegen verbotener »Werbung für Schwangerschaftsabbrüche« verurteilt wurde, zieht vor das Bundesverfassungsgericht. Wie ihre Anwälte am Mittwoch mitteilten, wehrt sich die Medizinerin gegen die Entscheidungen des Amtsgerichts Tiergarten und des Berliner Kammergerichts. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigte am Nachmittag desselben Tages den Eingang der Beschwerde. Gaber war im Juni zusammen mit einer Kollegin ...
Artikel-Länge: 2327 Zeichen


