10.05.2003
225fache »Annullierung«
Baskische Linke darf nicht zu den Kommunalwahlen kandidieren. Streik zum Wahlkampfstart
Von Ralf Streck, Donostia/San Sebastian
Zum Auftakt des Wahlkampfes vor der Abstimmung zu den Kommunal- und Regionalvertretungen in Spanien am 25. Mai wurde die Kandidatur der linken baskischen Unabhängigkeitsbewegung unterbunden. Das Verfassungsgericht in Madrid bestätigte am Freitag morgen die »Annullierung« von 225 lokalen Wählerlisten des Bündnisses AuB. Sie seien »Klone« der verbotenen baskischen Linkspartei »Batasuna«. Lediglich 16 lokale Listen wurden zugelassen.
Die Entscheidung am Verfassungs...
Artikel-Länge: 2945 Zeichen


