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12.12.2019
Verstoß gegen EU-Recht?

Minimum ist Minimum

Europäischer Gerichtshof verbietet Kürzungen existenzsichernder Leistungen. Deutsche Richter sehen das anders

Von Susan Bonath
Rechtsprechung und Realität stimmen oft nicht überein. Das zeigt sich in einem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) mit Sitz in Luxemburg zugunsten eines jungen Geflüchteten. Danach darf die menschenwürdige Mindestsicherung auch nicht kurzzeitig entzogen werden, solange Betroffene einer solchen bedürfen. Als Existenzminimum sind in Deutschland Hartz IV, Asylbewerberleistungen und die Sozialhilfe deklariert. Trotzdem erlaubte das Bundesverfassungsgerich...

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