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06.12.2019
Steuerdiebe

Griff in die Staatskasse

Bonner Landgericht wertet Cum-ex-Geschäfte als Straftat. Freshfields-Kanzlei im Visier der Fahnder

Von Ralf Wurzbacher
Die obszöne Bereicherung auf Staatskosten mittels sogenannter Cum-Ex-Deals wird für die Beteiligten wohl strafrechtliche Konsequenzen haben. »Das geht steuerrechtlich nicht, was da gelaufen ist«, befand am Mittwoch Roland Zickler, Vorsitzender Richter am Landgericht Bonn. In der früheren Bundeshauptstadt ist seit September der erste Prozess zu den fraglichen Finanzschiebereien im Gange, die europaweit einen Schaden von bis zu 55 Milliarden Euro angerichtet haben kön...

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