05.12.2019
Plattformökonomie
Wühltisch für Jobs
Arbeitsgerichtsurteil: Crowdworker sind keine Angestellten. Abhängigkeitsgrad rechtfertige Ansprüche nicht
Von Susanne Knütter
Nur weil man wirtschaftlich abhängig ist, ist man noch lange nicht angestellt. Das Landesarbeitsgericht München entschied am Mittwoch, dass zwischen sogenannten Crowdworkern und der Internetplattform, die ihnen Aufträge vermittelt, kein Arbeitsverhältnis besteht. Ein Arbeitsvertrag liege nach der gesetzlichen Definition nur dann vor, »wenn der Vertrag die Verpflichtung zur Leistung von weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit vorsieht«...
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