08.05.2003
Kandidatur trotz Verbot
»Annullierte« baskischen Listen verteilen eigene Stimmzettel. Wahlkommission garantiert Auszählung
Von Ralf Streck, Donostia/San Sebastian
Die von der Sonderkammer am Obersten Gerichtshof in Spanien »annullierten« 241 baskischen Wählerlisten treten trotz de-facto-Verbot zur Wahl an. Sie werden sich selbst dann an den Kommunal- und Regionalwahlen am 25. Mai beteiligen, wenn das spanische Verfassungsgericht die Annullierung bestätigt, erklärte der Sprecher von Autodeterminaziorako Bilgunea (Plattform für das Selbstbestimmungsrecht/AuB), Pedro Albite, der jungen Welt.
AuB-Vertreter Albite kündigte wei...
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