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29.11.2019
Datenschutz

Archive müssen vergessen können

Verfassungsrichter: Zeitlicher Kontext älterer Presseberichte muss berücksichtigt werden

Von Marc Bebenroth
Das »Recht auf Vergessenwerden« soll seit gut fünf Jahren Menschen in der Europäischen Union die Möglichkeit geben, Einträge im Internet zur eigenen Person löschen zu lassen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat nun dieses Recht für Betroffene in der Bundesrepublik gestärkt. In seinem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss vom 6. November stellt der Erste Senat des Gerichts fest, dass bei »identifizierender Berichterstattung« über Straftaten auch b...

Artikel-Länge: 3174 Zeichen

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