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Paradies für Bastler
Der jW-Keller ist ein Fall für die Sperrmüllabfuhr
Liebe Leserinnen und Leser, was machen Sie beim Umzug mit dem, was Sie im Laufe der Jahre in Ihren Keller gestopft haben? Ihr Gelaß ist aufgeräumt? Unseres nicht. Über den Inhalt gibt es verschiedene Vermutungen, keine Gewißheit. Wenn z. B. ein junge Welt-Redakteur auf seinem angejahrten Bürostuhlimitat sich nicht mehr vor- und zurückbewegen kann, sucht er manchmal dort unterirdisch nach Rollen, die rollen. Liebhaber von musealen Computerteilen sollen schon fündig geworden sein. Für Bastler wäre unser Keller ein Paradies. Es zeichnet sich ab, daß nur die Sperrmüllabfuhr etwas von ihm haben wird.
* Spenden bitte auf folgendes Konto: Verlag 8.Mai, Kto.-Nr. 0014544204, BLZ 100 30 500, Bankhaus Löbbecke & Co., Berlin, Stichwort: Umzug
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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