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12.11.2019
Sanktionen

Zu jung für Menschenwürde

Das Hartz-IV-Urteil gilt nicht für unter 25jährige. Wie geht die Politik damit um?

Von Susan Bonath
Wenn das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein Grundsatzurteil fällt, gilt das keineswegs für alle. Denn auch Grundsatzurteile orientieren sich am verhandelten Einzelfall. Im Streit um die Hartz-IV-Sanktionen war der Kläger älter als 25 Jahre. Das spielt eine große Rolle. Denn für jüngere Erwerbsfähige gilt seit 2007 eine weitaus härtere Sonderregelung. Schon bei einem Regelverstoß mit Ausnahme eines versäumten Termins dürfen Jobcenter 15- bis 24jährigen den gesamte...

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