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24.04.2003

Kein Aufschrei

DGB läßt Lokführergewerkschaft im Regen stehen

Von Rainer Balcerowiak
»Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist (...) gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen rechtswidrig«. So steht es im Artikel 9, Absatz 3 der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, und darauf basiert auch das Streikrecht zur Durchsetzung ökonomischer Ziele. Dennoch ist nicht zu erwarten, daß die Richter des Arbei...

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