28.09.2019
Kennzeichnungspflicht
Namensschild bleibt
Bundesverwaltunsgericht: Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte verfassungsgemäß. Linkspartei fordert unabhängige Ermittlungsstellen
Von Kristian Stemmler
Immer mehr Rechte für die Polizei, immer weniger für die Bürger – das ist die Tendenz der Polizeigesetze, die zuletzt in vielen Bundesländern beschlossen wurden. Donnerstag nachmittag hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig ein Urteil gefällt, das in die entgegengesetzte Richtung weist. Das Gericht bezeichnete die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte, gegen die konservative Parteien und die großen Polizeigewerkschaften seit Jahren polemisieren, als v...
Artikel-Länge: 4397 Zeichen


