11.04.2003
Friedensverrat
Strafanzeige gegen Frau Dr. Angela Merkel, Berlin, Mitglied des Deutschen Bundestages, Vorsitzende der CDU Deutschlands und Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, wegen des Verdachts eines Deliktes nach Paragraph 140 Nr. 2, 138 Abs. 1 Nr.1 StGB
Von Armin Fiand
* Armin Fiand ist Rechtsanwalt in Hamburg. Am 8. April erhielt er Antwort von der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin (Turmstraße 91, 10559 Berlin) auf seine Strafanzeige gegen Angela Merkel. Die Staatsanwaltschaft hat es abgelehnt, ein Ermittlungsverfahren gegen Frau Merkel einzuleiten und das damit begründet, daß durch den Angriffskrieg, den Paragraph 80 Strafgesetzbuch im Auge habe, die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeigeführt ...
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