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04.09.2019
Lasche Regeln

Cum-Cum: Betrug in der Grauzone

Finanzministerium ignoriert Hinweise auf Steuertricks

Von Steffen Stierle
Während die Cum-Ex-Geschäfte mittlerweile illegal sind, geht der Betrug in der rechtlichen Grauzone mit so genannten Cum-Cum-Geschäften weiter. Hier findet die trickreiche Hin- und Herschieberei von Aktien ausschließlich vor dem Dividendenstichtag statt. Die Betrüger nutzen unterschiedliche Steuerregeln für in- und ausländische Besitzer deutscher Aktien: Der deutsche Eigentümer kann seine Kapitalertragsteuer mit Verlusten verrechnen, der ausländische nicht. Wenn der...

Artikel-Länge: 2001 Zeichen

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