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Gericht erlaubt MLPD Aktion in Gedenkstätte

Weimar. Mit einem veränderten Programmablauf durfte die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) an Ernst Thälmann auf dem Gelände der Gedenkstätte Buchenwald erinnern (siehe jW vom 16. August). Wie das Verwaltungsgericht in Weimar am Freitag entschied, seien beim Gedenken am Krematorium des ehemaligen Konzentrationslagers »parteipolitische Positionen und Inhalte aus einem Parteiprogramm nicht zu erwähnen«. Auch das Singen von Liedern sei »aufgrund der Bedeutung dieses Ortes für das Leidensgeschehen der Opfer« nicht gestattet. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 19.08.2019, Seite 4, Inland

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