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17.08.2019
Thälmann-Gedenken

Gericht bestätigt Verbot von Kundgebung

Weimar: Richter gegen »einseitige Würdigung Thälmanns«

Von Nick Brauns
Das Verwaltungsgericht Weimar hat am Donnerstag das von der Stadtverwaltung erlassene Verbot einer Gedenkkundgebung für den vor 75 Jahren ermordeten KPD-Vorsitzenden Ernst Thälmann auf dem Gelände der KZ-Gedenkstätte Buchenwald bestätigt (jW berichtete). Die für Sonnabend geplante Veranstaltung des von der MLPD initiierten »Internationalistischen Bündnisses« könne statt dessen an den Buchenwaldplatz mit dem Thälmann-Denkmal in der Innenstadt verlegt werden, so das G...

Artikel-Länge: 2007 Zeichen

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