Zum Inhalt der Seite
17.08.2019
Thälmann-Gedenken

Gericht bestätigt Verbot von Kundgebung

Weimar: Richter gegen »einseitige Würdigung Thälmanns«

Von Nick Brauns
Das Verwaltungsgericht Weimar hat am Donnerstag das von der Stadtverwaltung erlassene Verbot einer Gedenkkundgebung für den vor 75 Jahren ermordeten KPD-Vorsitzenden Ernst Thälmann auf dem Gelände der KZ-Gedenkstätte Buchenwald bestätigt (jW berichtete). Die für Sonnabend geplante Veranstaltung des von der MLPD initiierten »Internationalistischen Bündnisses« könne statt dessen an den Buchenwaldplatz mit dem Thälmann-Denkmal in der Innenstadt verlegt werden, so das G...

Artikel-Länge: 2007 Zeichen

Lesen Sie 10 Wochen lang alle Inhalte der Tageszeitung junge Welt für nur 10 Euro. Das Aktionsabo endet automatisch nach Ablauf und muss nicht gekündigt werden.

Dein Abo zählt!

Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90