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15.08.2019
Bundesteilhabegesetz

Pflege soll entlastet werden

Gesetzentwurf: Angehörige erst ab Jahreseinkommen von 100.000 Euro in der Pflicht. Kritik von Die Linke

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur finanziellen Entlastung für Kinder mit pflegebedürftigen Eltern auf den Weg gebracht. Sie müssen sich künftig erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro an den Pflegekosten beteiligen, wenn Vermögen der Pflegebedürftigen und die Mittel der Pflegeversicherung nicht ausreichen. Der Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) »zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und i...

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