29.07.2019
Kündigungsschutzklage
Einseitige Schuldzuweisung
Urteil im Dieselskandal: Versuch von VW gescheitert, Verantwortung auf mittleres Management abzuwälzen
Von Gerrit Hoekman
Das Arbeitsgericht Braunschweig hat die fristlose Kündigung einer VW-Abteilungsleiterin durch den Konzern am Donnerstag für unwirksam erklärt. Der Automobilhersteller aus Wolfsburg gibt der Softwareentwicklerin eine Mitschuld am Skandal um manipulierte Abgaswerte bei Dieselfahrzeugen und forderte zusätzlich zur Kündigung Schadensersatz. Dagegen klagte die Softwareentwicklerin und bekam in beiden Punkten recht. Wie aus einer Presseerklärung des Gerichts von Freitag h...
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