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22.03.2003

Völkerrecht unter Beschuß

Der Krieg gegen Irak ist ein Krieg gegen die Vereinten Nationen

Von Gregor Schirmer
Dieser Krieg ist durch nichts, aber auch gar nichts zu rechtfertigen. Er ist ein geradezu klassischer Fall von Aggression, wie sie in der im Konsens angenommenen Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen 3314 (XXIX) vom 14.12.1974 mit inzwischen allgemein anerkannter gewohnheitsrechtlicher Geltung definiert ist: Aggressor ist nach den Artikeln 1 bis 3, wer zuerst angreift, schießt oder bombt. Im gegebenen Fall sind also offensichtlich die USA und Groß...

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