Zum Inhalt der Seite

Überstundenpauschale bei Verdi unwirksam

Erfurt. Gewerkschaften können sich nicht mit einer unbestimmten Pauschalregelung von der Überstundenvergütung für ihre Funktionäre freikaufen. Das hat am vergangenen Mittwoch das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschieden. Es verwarf damit eine entsprechende Gesamtbetriebsvereinbarung für die Gewerkschaftssekretäre bei Verdi.

Die Verdi-Gewerkschaftssekretäre haben eine vertragliche Wochenarbeitszeit von 35 Stunden auf Basis der Vertrauensarbeitszeit. Entsprechend der Betriebsvereinbarung erhalten Gewerkschaftssekretäre, die »regelmäßig Mehrarbeit leisten«, als Ausgleich neun freie Arbeitstage pro Jahr.

Geklagt hatte ein Gewerkschaftssekretär aus Franken, der bei einem Projekt nach eigenen Angaben innerhalb von vier Monaten 256 Überstunden angehäuft hatte. Die Erfurter Richter begründeten die Entscheidung damit, dass die Voraussetzung »regelmäßiger Mehrarbeit« nicht klar genug formuliert sei. (jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 02.07.2019, Seite 15, Betrieb & Gewerkschaft

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!